Starkregenanalyse Ortskern und E-Planung n. dem Schwammstadtprinzip (2022 - 2023)
LP 1 und 2 für die Erschließungsplanung, Starkniederschlagsanalyse
Im Plangebiet bestand dringender Bedarf an Wohnbauflächen, welcher durch die Erschließung eines Neubaugebietes gedeckt werden sollte. Der B-Plan lag in rechtskräftiger Form vor. Um den aktuellen planungsrechtlichen Anforderungen (Stichwort: Klimaresilienz, lokaler Wasserhaushalt etc.) gerecht zu werden, war ein B-Planänderungsverfahren angedacht. Das Plangebiet stellte sich als landwirtschaftliche Nutzfläche mit angrenzender Wohnbebauung dar. Im Norden ist das Plangebiet durch weitere landwirtschaftliche Nutzflächen, im Osten durch eine Anliegerstraße sowie durch die angrenzende Wohnbebauung, im Süden durch angrenzende Wohnbebauung und eine weitere Anliegerstraße und im Westen durch einen Vorfluter begrenzt.
Die zur Realisierung des hier betrachteten Bauabschnittes erforderlichen Grundstücke befinden sich im Eigentum der Gemeinde.
Planungsansatz/Rahmenbedingungen:
Das Plangebiet liegt in einem hochwassergefährdeten Bereich. Die Hochwassergefährdung ergibt sich u. a. aus dem nahegelegenen Vorfluter, parallel zum Plangebiet mit Gefälle in nördlicher Richtung. Die Hochwassergefahrenkarten geben hier folgende Überflutungshöhen wieder:
Fluvial: niedrige Wahrscheinlichkeit bis 1,55 m.
Mittlere Wahrscheinlichkeit bis 1,47 m.
Hohe Wahrscheinlichkeit bis 0,29 im Gewässerrandstreifen bis 15,00 m.
Des Weiteren ergibt sich eine Überflutungsgefahr auf Grund von Starkregenereignissen (pluvial). Die Starkregengefahrenkarte weist hier bis zu 2,0 m hohe Überflutungshöhen für seltene Ereignisse aus.
Erschließungsplanung für neues Baugebiet mit folgenden Eckpfeilern:
Trotz der eindeutigen Hinweise hinsichtlich der Überflutungsgefahren sollte eine dezidierte Untersuchung des Plangebietes durchgeführt werden, um aufzuzeigen, ob und ggfls. unter welchen Bedingungen eine Arrondierung des Plangebietes zu Wohnzwecken möglich ist.
Hierzu wurden folgende Leistungen abgearbeitet: