Wasserbau

Gewässerschutz ist Umweltschutz! 

Dieser ist zu einer entscheidenden Aufgabe eines jeden modernen Staates geworden. In Deutschland ist der Umweltschutz seit dem 27.10.1994 als Staatszielbestimmung im Grundgesetz (Artikel 20a) verankert. Hiernach hat der Staat auch in Verantwortung für die folgenden Generationen die natürlichen Lebensgrundlagen im Rahmen der verfassungsmäßigen Ordnung durch die Gesetzgebung und nach Maßgabe von Gesetz und Recht durch vollziehende Gewalt und die Rechtssprechung zu schützen.

Viele Baumaßnahmen stellen einen mehr oder weniger starken Eingriff in die Natur dar. Wir vom Ingenieurbüro Mirko Molt analysieren anstehende Baumaßnahmen bezüglich eventueller Umweltauswirkungen und begleiten Sie bei der Prüfung der Umwelterheblichkeit, also bei einer ökologischen Risikoeinschätzung der Maßnahme.

Wasser ist eine natürliche Ressource und unterliegt als Lebensgrundlage des Menschen einem erhöhten Schutzbedürfnis. Vor diesem Hintergrund bieten wir Planungsleistungen im Bereich des naturnahen Gewässerausbaus an. Weiterhin bieten wir die hydraulische und stoffliche Überprüfung von bestehenden Einleitungen an, wobei im Falle einer hydraulischen oder stofflichen Überlastung des Vorfluters technische Lösungen zur Reduzierung dieser Belastungen aufgezeigt werden.
Als Teilsystem der Siedlungsentwässerung kommt den Vorflutern eine besondere Bedeutung zu. Aus der Europäischen Wasserrahmenrichtlinie WRRL ergibt sich die Forderung nach einem guten ökologischen und chemischen aber auch mengenmäßigen Gewässerzustand, weshalb Veränderungsplanungen an Vorflutern immer auch Bestandteil einer integralen Entwässerungsplanung sein müssen, in der die Wechselbeziehung zwischen Siedlungsgebiet und Vorfluter durchleuchtet werden (Emissions- und Immissionsbezogene Betrachtung). Das Konzept der Schwammstadt kann maßgeblich zur Reduzierung der siedlungsbedingten Emissionen beitragen und sollte zukünftig konsequent verfolgt werden.