Förderprogramme für Natürlichen Klimaschutz in NRW – Maßnahmen, Förderbedingungen und Anspruchsberechtigte

Einleitung

Nordrhein-Westfalen bietet eine Vielzahl von Förderprogrammen, die Maßnahmen zum natürlichen Klimaschutz und zur Förderung der Biodiversität unterstützen. Diese Programme richten sich sowohl an Kommunen als auch an Unternehmen, Vereine und Privatpersonen. Hier stellen wir Ihnen die wichtigsten Programme, deren Laufzeiten, Empfänger und Voraussetzungen vor.

Umweltschecks „Naturschutz Nordrhein-Westfalen“

  • Laufzeit: Anträge können ab dem 3. Februar 2025 bis zum 30. Oktober 2025 gestellt werden.

  • Anspruchsberechtigte: Privatpersonen, juristische Personen des privaten Rechts, Vereine und Stiftungen.

  • Voraussetzungen: Maßnahmen zum Schutz der Natur oder zur Förderung des lokalen und regionalen Natur- und Artenschutzes. Projekte müssen bis zum 31. Dezember 2025 abgeschlossen sein.

LIFE – EU-Förderprogramm für den Naturschutz

  • Laufzeit: Langfristiges Programm der EU, spezifische Ausschreibungszeiträume variieren.

  • Anspruchsberechtigte: Öffentliche und private Organisationen, NGOs.

  • Voraussetzungen: Projekte müssen zur Umsetzung und Weiterentwicklung der Umweltpolitik der EU beitragen.

Natürlicher Klimaschutz in Kommunen

  • Laufzeit: Bis zum 31. Dezember 2028.

  • Anspruchsberechtigte: Kommunale Gebietskörperschaften, Gemeindeverbände und andere Einrichtungen.

  • Voraussetzungen: Maßnahmen zur CO₂-Bindung, Steigerung der Biodiversität und Verbesserung des Wasserrückhalts. Förderquote bis zu 90%.

Fördermaßnahme „Grüne Infrastruktur“ (EFRE/JTF-Programm NRW 2021–2027)

  • Laufzeit: Einreichungstermine bis 2025, Teil des Programms 2021–2027.

  • Anspruchsberechtigte: Kommunen, kommunale Unternehmen, Vereine, Kammern, Stiftungen, KMU.

  • Voraussetzungen: Projekte zur Schaffung, Aufwertung und Vernetzung naturnaher Flächen.

Förderung für natürlichen Klimaschutz

  • Laufzeit: Für das Jahr 2025 stehen 178 Millionen Euro bereit.

  • Anspruchsberechtigte: Kommunen und kommunale Einrichtungen.

  • Voraussetzungen: Maßnahmen zur CO₂-Bindung, Biodiversitätssteigerung und Wasserrückhalt.

Nordrhein-Westfalen-Stiftung Naturschutz, Heimat- und Kulturpflege

  • Laufzeit: Fortlaufend, keine festen Fristen.

  • Anspruchsberechtigte: Ehrenamtliche Einrichtungen, Vereine, Organisationen.

  • Voraussetzungen: Projekte müssen dem Naturschutz dienen und ehrenamtlich getragen sein.

Stiftung Umwelt und Entwicklung Nordrhein-Westfalen

  • Laufzeit: Fortlaufend, keine festen Fristen.

  • Anspruchsberechtigte: Gemeinnützige Organisationen, Verbände und Initiativen.

  • Voraussetzungen: Projekte zu Umwelt-, Klima- und Naturschutz, Ressourcenschonung und Biodiversitätserhalt.

Fazit

Die Förderprogramme in Nordrhein-Westfalen bieten zahlreiche Möglichkeiten zur Förderung von Projekten im natürlichen Klimaschutz und zur Steigerung der Biodiversität. Kommunen, Unternehmen, Vereine und Privatpersonen können von diesen Angeboten profitieren und durch innovative Projekte zur nachhaltigen Entwicklung beitragen.

Für detaillierte Informationen zu Antragsfristen und spezifischen Voraussetzungen empfehlen wir, die jeweiligen Programme direkt zu konsultieren oder sich mit den zuständigen Stellen in Verbindung zu setzen.

Förderprogramme für Natürlichen Klimaschutz in NRW – Maßnahmen, Förderbedingungen und Anspruchsberechtigte