Das Oberverwaltungsgericht (OVG) NRW betont in seinem Urteil vom 22.06.2023 (2 D 347/21.NE), dass ein Bebauungsplan gemäß § 1 Abs. 7 BauGB eine schlüssige Erschließungskonzeption enthalten muss, um sicherzustellen, dass das anfallende Niederschlagswasser schadlos abgeleitet werden kann. Dies schließt auch den Schutz von Gesundheit und Eigentum der Betroffenen außerhalb des Plangebiets ein. Die Abwasserbeseitigung, einschließlich der Niederschlagswasserbeseitigung, zählt gemäß § 1 Abs. 6 Nr. 12 BauGB zu den abwägungspflichtigen Belangen.
Entwässerungskonzeption:
Konfliktbewältigung:
Rechtsgrundsätze:
Starkregenereignisse und Bauleitplanung:
Vermeidung von Abwägungsdefiziten:
Die Gemeinde hat die Verantwortung, alle relevanten Erkenntnisse einzubeziehen, um gesunde Wohn- und Arbeitsverhältnisse sowie Sicherheit vor Überflutung zu gewährleisten. Andernfalls droht die Unwirksamkeit des Bebauungsplans.