Änderung der VOB/A (01.02.2026)

Im Deutschen Vergabe­ und Vertragsaus­schuss (DVA) erfolgte mit Durchführung des satzungsgemäßen Verfahrens die Än­derung des ersten Abschnitts der VOB/A –  §3a  –  Zulässigkeitsvoraussetzungen.  Diese sind im Bundesanzeiger veröffent­licht (BAnz AT 16.12.2025 B7). Ab dem 01.01.2026 werden die Wertgrenzen wie folgt angehoben:

●Beschränkte  Ausschreibungen  ohne  Teilnahmewettbewerb  auf  150000  Euro ohne Umsatzsteuer

●Freihändige  Vergaben  auf  100000Euro ohne Umsatzsteuer

●Direktaufträge auf 50000 Euro ohne Umsatzsteuer.

Die   differenzierende   Dreiteilung   der   Wertgrenzen für unterschiedliche Gewer­ke  für  die  Beschränkte  Ausschreibung  ohne Teilnahmewettbewerb in §3 a Ab­satz 2, Ziff. 1 VOB/A wird gestrichen.

Erlass des Bundesbauministeriums: http://www.gfa-news.de/gfa/webcode/ 20251219_021

© KA Korrespondenz Abwasser, Abfall - 2026 (73) Nr. 2