Nordrhein-Westfalen: Enquetekommission legt 158 Empfehlungen für eine klimaresiliente Wasserwirtschaft vor (03.11.2026)

Die Enquetekommission „Wasser in Zeiten der Klimakrise“ des Landtags Nordrhein-Westfalen hat ihren Abschlussbericht vorgelegt. Nach zwei Jahren und 26 Sitzungen richtet sie 158 Handlungsempfehlungen an Land, Kommunen und Wasserwirtschaft. Leitgedanke ist, dass Vorsorge wirksamer und auf Dauer günstiger ist als die Beseitigung von Schäden.

Für Städte und Gemeinden empfiehlt die Kommission, die wassersensible Siedlungsentwicklung und das Schwammstadt-Prinzip verbindlich in der Bauleitplanung zu verankern, im Bestand wie im Neubau. Starkregengefahrenkarten, Notabflusswege und die schadlose Wasserführung sollen fest in die Planung von Quartieren, Straßen und öffentlichen Räumen einfließen. Die Bemessungsgrundlagen sollen an die veränderten Niederschläge angepasst werden. Das Starkregenrisikomanagement soll stärker nach Einzugsgebieten organisiert werden. Für Maßnahmen gegen Starkregen und Überflutung verlangt der Bericht klare Zuständigkeiten und eine geregelte Finanzierung.

Bei der Abwasserentsorgung sieht die Kommission einen hohen Sanierungsbedarf der Kanalnetze. Sie empfiehlt, die Sanierung zu beschleunigen und nach dem Risiko zu ordnen. Abwasseranlagen sollen als kritische Infrastruktur gelten. Wo nötig, sollen Kläranlagen eine vierte Reinigungsstufe erhalten, finanziert über die erweiterte Herstellerverantwortung. Für Hochwasserschutzanlagen soll ein Klimawandelzuschlag entwickelt werden. Die Bemessung nach HQ100 soll um ein Risikomanagement ergänzt werden, das Gefahr, betroffene Nutzungen und deren Verwundbarkeit zusammen betrachtet. Retentionsräume sollen planerisch gesichert werden.

Weitere Schwerpunkte sind der Vorrang der öffentlichen Trinkwasserversorgung, eine landesweite Datenplattform für Wasserdaten und digitale Zwillinge von Entwässerungsnetzen. Genehmigungsverfahren sollen schneller werden, unter anderem durch digitale Akten, eine Vorabprüfung der Antragsunterlagen und einheitliche Nebenbestimmungen. Die Förderprogramme sollen einfacher werden und sich an der Wirkung der Maßnahmen ausrichten.

Viele Empfehlungen betreffen Aufgaben, die wir für Kommunen bearbeiten: Überflutungsnachweise, Schwammstadt-Konzepte, Kanalsanierung und Straßen als Notabflusswege. Verbindlich werden die Empfehlungen erst, wenn das Land sie in Gesetze, Erlasse oder Förderrichtlinien übernimmt.

Den vollständigen Abschlussbericht finden Sie hier: Abschlussbericht „Wasser in Zeiten der Klimakrise“ (PDF, 393 Seiten, 4,8 MB)

Quelle: Landtag Nordrhein-Westfalen, Drucksache 18/20950 vom 07.09.2026